Perlen
der Macht
Schon seit dem 13. Jh. benutzte
man in China eine Verwandte unserer Perlmuschel (Dipsas plicatus) um kleinste
Metallobjekte mit Perlmutt zu überziehen, indem man diese zwischen
die Muschelschalen hineinschob und nach einiger Zeit wieder dort "erntete".
Im Gegensatz zu diesen brauchen "unsere" Muscheln lange Jahre um vergleichbare
Perlen zu produzieren.
Die Perlen der Flussperlmuschel
können sowohl schwarz wie weiß sein, in unterschiedlichsten
Farbtönen schimmern, und alle Größen und Formen haben.
Auch bei den anderen Süßwassermuscheln wurden schon gelegentlich
Perlen gefunden, jedoch von einer weniger guten Qualität.
In Europa war in einigen
Gegenden eine regelrechte Perlfischerei üblich, zu einer Zeit
als es in diesen Bächen noch jede Menge dieser Muscheln gab. Wenn
man bedenkt, dass in Süddeutschland im 19. Jh. innerhalb von 4 Jahrzehnten
über 150.000 Perlen geerntet wurden, kann man sich erst vorstellen
wie häufig die Perlmuschel damals noch war. Zu Pulver zerstampfte
Perlen dienten seit jeher als Heilmittel für viele Krankheiten.
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Geöffnete
Muschel
mit Perle |
Da diese Perlen in wertvolle
Schmuckstücke eingearbeitet wurden, und somit einen nicht unbeachtlichen
Handelswert besaßen, haben manche Fürsten ein Perlfischerei-Recht
erlassen, womit alle Perlen von Gesetzes wegen ihnen gehörten. Aus
einer russischen Provinz ist eine Anordnung aus dem 18. Jh. bekannt, wonach
jedoch nur Perlen die größer als Sperlingseier wären, der
Krone zu übergeben seien. Auch wenn trotz dieser Verordnungen gewildert
wurde, so gab diese Fischerei der Muschel einen gewissen Schutz, denn die
Muscheln wurden vom beruflichen Perlfischer nicht getötet, sondern
schonend mit einem adäquaten Werkzeug geöffnet, und dann wieder
ins Wasser gesetzt.
Wohl am strengsten wurden
Perlendiebe
bis ins 18. Jh. in Bayern bestraft, wo noch Folter, Gefängnis und
Galeerenstrafe üblich waren, sowie Androhung von "Ausstechung der
Augen", "Abhauung der Hände" und Galgen, die zur Abschreckung in Bachnähe
aufgestellt wurden. Um dem Recht Gültigkeit zu verschaffen gab es
damals sog. Perlkontrolleure, und es wurden auch Belohnungen im
Wert eines Jahresverdienstes an Denunzianten versprochen.
In den Zeiten nach der französischen
Revolution wurden die Muscheln - wie manches andere auch - als Allgemeingut
angesehen, und es wurde durch das Wegfallen früherer Hemmungen wohl
ein gewisser Raubbau an den Beständen ausgeübt. Heute steht auf
illegaler Perlfischerei in Deutschland eine Strafe von "nur" mehr 5.000
Euro.
In Nordamerika ging
es den Süsswassermuscheln nicht besser: als im 19. Jh. neben dem allbekannten
Goldrausch auch ein weniger bekannter "Perlenrausch" die Bevölkerung
überkam, wurden diese Muscheln fast ausgerottet.