Lëtzebuerger Natur a Vulleschutzliga asbl

Die Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Luxemburg ein - Die Wasserrahmenrichtlinie wurde nicht umgesetzt“
Stellungnahme der Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga und der NATURA

Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga und die NATURA sind der Meinung, dass die aktuelle Wasserpolitik des luxemburgischen Staates nicht den Anforderungen eines nachhaltigen Managements des kostbaren natürlichen Rohstoffes Wasser, gerecht wird.
Ein neuer Rahmen für die Gewässerpolitik setzt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die am 23. Oktober 2000 unter der letzten luxemburgischen Präsidentschaft vom Europarat und dem Europäischen Parlament verabschiedet wurde.
Die Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet ein globales Wassermanagement, das bewirken soll, die Gewässer Europas bis spätestens 2015 in einen „guten Zustand“ zu bringen und zu halten.
Die praktische Umsetzung dieser Richtlinie fällt unter die Kompetenz des Wasserwirtschaftsamtes (Ministère de l'Intérieur et de l'Aménagement du Territoire). Obwohl bereits Dezember 2003 der letzte Termin war, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, hat die Regierung es bisher versäumt die nötigen Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga und NATURA fühlen sich verpflichtet auf schwerwiegende Mängel im Wassermanagement hinzuweisen.

  1. Þ Luxemburg hat bis vor einigen Jahren, als einziges europäisches Land, etwa zwei Drittel seines Trinkwassers aus dem Grundwasser bezogen – ein billiges Wasser, das lange Zeit als unerschöpflich galt. Erhöhte Nitrat-Werte und Rückstände an Pestiziden führen jedoch immer öfter zur Schließung von Quellen weil sie zur Trinkwassernutzung unbrauchbar werden. Eine Gemeinde nach der anderen schließt sich an das Verteilernetz der SEBES an. Zu welchen Auswirkungen die Abhängigkeit von einer einzigen Wasserreserve führen kann, haben die Probleme in der Wasserversorgung Anfang Januar gezeigt. Luxemburg hat die Chance sein Trinkwasser von Quellen beziehen zu können. Dass das weiterhin so bleibt, dafür setzt sich die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga und die NATURA ein. Sie fordern, dass die schon seit langem notwendigen Quellschutzgebiete endlich ausgewiesen werden und dass Maßnahmen ergriffen werden, das Quellwasser auf lange Sicht zu schützen respektiv die schon verschmutzten Quellen wieder herzustellen. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen müssen unbedingt regelmäßig kontrolliert werden.
  2. Þ Die Oberflächengewässer sollten bis 2015 in einem „guten Zustand“ sein. Diese Qualitätskriterien können nicht nur vom Wasserwirtschaftsamt allein erarbeitet werden. Eine massive Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung ist von Nöten, damit sich vor allem ein besseres Verantwortungsbewusstsein bildet. Auch die Qualität der Badegewässer nimmt von Jahr zu Jahr ab. Dies hängt größtenteils damit zusammen, dass die Modernisierung und der Bau der nötigen Kläranlagen nur langsam ihren Lauf nehmen. Die EU-Richtlinie 91/271/EWG schreibt vor, dass Gemeinden mit über 2.000 Einwohner ab dem Jahre 2005 an eine Kläranlage mit moderner Reinigungsleistung angeschlossen sein müssen. Gemeinden und Staat tun sich, trotz der relativ günstigen finanziellen Lage Luxemburgs verglichen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, schwer daran hier einen konsequenten Plan der Einrichtung solcher Kläranlagen zu erstellen und sich an die Richtlinie zu halten. Diese fehlenden Kläranlagen würden natürlich nicht nur erheblich zur guten Qualität der Badegewässer sondern auch allgemein zum guten Zustand der Oberflächengewässer beitragen.
  3. Þ Zu einem kohärenten Gewässermanagement gehören auch Anstrengungen im Bereich des Artenschutzes. In Luxemburg fehlt jegliches Management für den Schutz gefährdeter Pflanzen – und Tierarten der Gewässer. Einzelne Studien liegen verstreut in verschiedenen Ministerien herum, und es fehlt ein einheitliches Konzept. In diesem Bereich ist nicht einmal klar, welche Verwaltung sich hierum kümmern soll: Umweltministerium, Forstverwaltung oder Wasserwirtschaftsamt?
Der 1993 angefangene nationale Plan zum Wasserschutz blieb im Anfangsstadium stecken, da in diesem Augenblick die Wasserrahmentrichtlinie ins Gespräch kam. Warum wurden diese Bemühungen nicht weitergetrieben?
Es ist eine Tatsache, dass es dem Wasserwirtschaftsamt an Personal mangelt. Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga und NATURA fordern die Regierung auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und den konsequenten Schutz der Ressource „Wasser“ endlich als ‚Nationale Priorität' zu erheben. Finanzielle und personelle Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden, damit die wertvollste Ressource, die es auf diesem Planeten gibt, jedem Einwohner dieses Landes in genügender Quantität und guter Qualität auch weiterhin zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Belgique et Luxembourg : la Commission engage des actions en justice pour améliorer l'application du droit environnemental
La Commission européenne engage des actions en justice contre la Belgique, dans quatre dossiers comportant des infractions à la législation environnementale de l'UE, et contre le Luxembourg pour un dossier. Ces actions visent à obtenir que les Etats membres fassent cesser leurs infractions dès que possible et améliorent ainsi leur niveau de protection environnementale. La Commission a décidé d'assigner la Belgique et le Luxembourg devant la Cour de justice européenne pour n'avoir pas pleinement transposé en droit national la directive cadre dans le domaine de l'eau. Le délai pour ce faire a expiré voici près d'un an. La Commission poursuit également la Belgique dans les dossiers de l'échange des droits d'émission, de la qualité de l'essence et du carburant diesel ainsi que des substances qui appauvrissent la couche d'ozone.
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