LNVL-Position (1998)

Ein lebendiger Wald für morgen

Highlights:

Der Luxemburger Wald im Überblick

Naturnaher Waldbau

In Luxemburg natürlich vorkommende Waldgesellschaften und kulturhistorisch wertvolle Wälder

Saurer Regen und Waldsterben

Bezuschussung von Forstarbeiten


Wald - mehr als nur ein Holzacker
Die Waldnutzung macht heute, im Gegensatz zu vergangenen Jahrhunderten, nur noch einen winzigen Bruchteil unseres Bruttosozialproduktes aus. Sie beansprucht und prägt dennoch ein Drittel unserer Landesoberfläche. Im Vergleich zu anderen Landnutzungsformen (Landwirtschaft, Besiedlung, Straßenbau usw.) ist die Forstwirtschaft vergleichsweise naturnah. Während früher die Holzproduktion als vorrangig angesehen wurde, wird in jüngster Zeit immer mehr die Multifunktionalität des Waldes hervorgehoben: Der Wald dient auch dem Schutz von Natur, Wasser, Boden und Klima und ist Erholungsraum für den Menschen.
Welche Waldbewirtschaftung kann diesen Ansprüchen aber ehesten gerecht werden? Wie lassen sich Forstwirtschaft und Naturschutz vereinbaren?
Naturschutz und Waldbewirtschaftung
Naturschutzgebiete galten lange als Allheilmittel im Naturschutz. Mittlerweile hat sich die Einsicht durchgesetzt, daß sie allein nicht ausreichen, sondern daß eine naturnahe Nutzung auf der gesamten Fläche unumgänglich ist, wenn Naturschutz erfolgreich sein soll. Durch einen naturnahen Waldbau sollen die Ziele des Waldbaus und des Naturschutzes auf einem Großteil der Fläche nebeneinander verwirklicht werden. Bestimmte Ziele des Naturschutzes, denen auch der naturnahe Waldbau nicht gerecht wird, sollen in besonderen Schutzgebieten und durch besondere Artenschutzprogramme verwirklicht werden.
NATURSCHUTZ IM WALD:
Naturnaher Waldbau
Wald-Schutzgebiete 
Biotop- und Artenschutzprogramme

Eine Zukunft für unseren Wald durch eine nachhaltige Waldnutzung

Der Luxemburger Wald im Überblick
Angaben in ha 
Gesamtwaldfläche: 88 620; Öffentlicher Wald: 41 434; Privatwald: 47 186
Hochwald Laubholz Hochwald Nadelholz1 Niederwald nicht bewaldet2
Öffentlicher Wald 29 232 8 878 1 762 1 286
Privatwald 11 668 22 491 11 448 1 579
Total 40 900 31 369 13 210 2 865
1 und Mischwald; 
2 Baumschulen, Steinbrüche, Brachen
(Bezugsjahr 1993; Quelle: Statec (1997); Annuaire statistique du Luxembourg 1996)

71.5% des Laubwaldes (ohne Niederwald) sind Im Besitz der öffentlichen Hand. Beim Nadelholz liegen die Verhältnisse genau umgekehrt: hier sind 71.7% Privatwald. Beim Niederwald ist der Anteil des Privatwaldes mit 86.7% noch größer.

Naturnaher Waldbau statt Altersklassenwald und Kahlschlagbetrieb

Arten- und Biotopschutz im Wald
Neben einer naturnahen Waldbewirtschaftung und der Ausweisung von Waldschutzgebieten zielen besondere Maßnahmen auf den Schutz von Pflanzen- und Tierarten sowie auf die Förderung besonderer Biotoptypen ab. Verschiedene hier aufgezählte Maßnahmen, etwa eine adequate Waldrandgestaltung, sind bereits Bestandteil einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Andere, etwa das Belassen von Totholz, sollen flächig ausgeführt werden und haben den Schutz bestimmter Biozönosen zum Ziel. Besondere Artenschutzprogramme zielen hingegen auf den Schutz einzelner Tier- oder Pflanzenarten ab.
Da solche Programme, besonders bevor der naturnahe Waldbau zur Regel geworden ist, auch manchmal eine Änderung der Nutzungsintensität bedingen, müßten in der Forstwirtschaft, ähnlich wie in der Landwirtschaft, Subventionierungsinstrumente für die Zahlung von Beihilfen an Privatwaldbesitzer geschaffen werden.
Belassen von Altholz
In einem naturnahen Wald sollten alle Stadien der Entwicklung eines Baumes vertreten sein, also auch Altholz. Pro Hektar sollten einige starke Bäume ihr natürliches Ende erreichen dürfen. Sie stellen nicht nur Totholz und eine besonders starke Borke als Lebensraum für eine Vielzahl von Gliederfüßern zur Verfügung, sondern auch natürliche Risse und Höhlen für höhlenbewohnende Vögel, Fledermäuse und Kleinsäuger.

Belassen von Totholz
Nach dem Absterben des Baumes wird aus dem Altholz Totholz. Es sollte nicht nur als Schwachholz, sondern insbesondere auch in Form abgestorbener starker Baumstämme bewußt in jedem Wald belassen bleiben. Es stellt das Substrat für eine Vielzahl spezialisierter Lebewesen, vor allem Pilze und Gliederfüßer dar. Daneben bevorzugen auch verschiedene Vogelarten Totholz für den Bau ihrer Bruthöhlen. Schließlich werden die im Holz gebundenen Nährstoffe doch wieder dem Boden zugeführt und ermöglichen somit neues Leben. So steht Totholz am Ende, jedoch auch am Anfang des Waldlebens.

Schutz von Einzelbäumen
An Höhlen besonders reiche „Spechtbäume", Horstbäume von Greifvögeln, wegen ihres Alters oder ihrer Form besonders markante Bäume sowie Bäume mit kulturhistorischem Wert sollten belassen, geschützt und gegebenenfalls gepflegt werden. Bestehende Listen von besonders schützenswerten Bäumen (arbres classés comme monuments nationaux) sind weiterzuführen.

Waldrandgestaltung
Eine breite, von einem Krautsaum über eine Strauchzone und einen Waldtrauf mit Lichtbaumarten in den eigentlichen Waldbestand übergehende Waldrandzone bietet zahlreiche Vorteile für den Forstbetrieb: Schutz vor Sturm, austrocknenden Winden und anderen Witterungseinflüssen sowie vor Schadstoff-Immissionen.
Derart gestaltete Waldränder, insbesondere ihre Strauchzonen, sind der Lebensraum von vielen Tierarten, anderen ermöglichen sie den Übergang vom Wald in die angrenzenden Agrarflächen. Da die Aktivität vieler dieser Waldrandbewohner in die landwirtschaftlich genutzten Flächen hinein reicht, erfüllen naturnah gestaltete Waldränder auch eine wichtige Ausgleichsfunktion in der Agrarlandschaft. Im Zusammenspiel mit anderen linearen Biotoptypen wie Heckenzügen und Uferbegleitvegetation können sie beim Biotopverbund mitwirken.

Fließgewässer
Fließgewässer und ihre Uferbereiche sind besonders wertvolle und schützenswerte Lebensräume im Wald. Desweiteren stellen sie, wie Waldränder auch, lineare Vernetzungselemente dar. Dieser Tatsache wurde im Wald, wie übrigens auch in der Landwirtschaft, nur wenig Rechnung getragen. Obwohl nach Artikel 13 des Naturschutzgesetzes die Ufer beiderseits in einer Breite von je 4 Metern nicht mit Nadelbäumen bepflanzt werden dürfen (Loi du 11 août 1982 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles), wurden landesweit viele Bachläufe mit Fichten zugepflanzt. Im Ösling geschah dies oft im Anschluß an die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung der Wiesentäler. Hier müßte ein Rückbau erfolgen und es müßte stärker auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift geachtet werden. Eine möglichst große Naturnähe der Fließgewässer ist anzustreben. Dies betrifft das Gewässerprofil, den Gewässerverlauf (Mäandrierung) und die Ufervegetation.

Stillgewässer
Natürlich entstandene Weiher und vom Menschen angelegte Teiche sind bei entsprechender Wasserqualität (Nährstoffarmut, Sauerstoffreichtum) und Naturnähe sehr wertvolle Lebensräume und besonders reich an spezifischen Insekten und Amphibien. Bestehende Stillgewässer sind, falls nötig, zu pflegen. Neue Teiche sollen angelegt werden. Diese brauchen nicht unbedingt groß zu sein, um beispielsweise Amphibien als Laichplatz dienen zu können. Hierzu zählen aber keine künstlichen Fischweiher, die oft im Talgrund angelegt werden und so .Feuchtwiesen und naturnahe Bachläufe zerstören und die Wasserqualität belasten.

Artenschutzprogramme
Spezielle, oft aufwendige Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz besonders wertvoller Tier- oder Pflanzenarten oder -gruppen ab. Seltene, an den Wald gebundene Tierarten, deren luxemburgische Populationen eine regionale oder mitteleuropäische Bedeutung haben, sind das Haselhuhn und die Wildkatze. Bei der Durchführung von Waldarbeiten muss auf besonders empfindliche Tiere, wie etwa den Schwarzstorch oder seltenere Greifvögel, Rücksicht genommen werden (z.B. Habicht, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard).

 
Naturnaher Waldbau
Der naturnahe Waldbau ist keine neue Bewirtschaftungsform. Er wurde schon im vorigen Jahrhundert praktiziert, einerseits aus Geldmangel, andererseits aber auch aus vernünftigen und rationellen Überlegungen, die auf einer guten Kenntnis der natürlichen Prozesse im Wald beruhten.
  • Bauherr beim naturnahen Waldbau Ist die Natur selbst, d.h. es werden ökologische Prozesse beachtet und genutzt. Doch muß der Waldbesitzer die jeweilige Verjüngungstechnik genau beherrschen, wenn er wirtschaftlich erfolgreich sein will. Die Naturverjüngung bringt viele Vorteile:
  • Iim naturnah bewirtschafteten Wald stammt das Saatgut aus dem jeweiligen Wald selbst. Die Elternbäume vermitteln ihr „genetisches Wissen" Ober Bodenverhältnisse, Standort, Kleinklima usw, an die nächsten Baumgenerationen, die somit bestens an den jeweiligen Standort angepasst sind. Zudem ist dieses Saatgut kostenlos,
  • Der naturnah bewirtschaftete Wald ist nicht nur reicher an Nutzholzarten, sondern auch an Weichhölzern sowie an anderen Pflanzenarten und in deren Gefolge und als Konsequenz des größeren Strukturreichtums an Tierarten.
  • Im Gegensatz zum Kahlschlagverfahren, bei dem der Standort abrupt sehr stark verändert wird, wird beim naturnahen Waldbau der Waid nie als Ganzes umgetrieben.
  • Die Naturverjüngung erzeugt einen artenreichen Mischwald, der es erlaubt, flexibler auf die Preisentwicklung auf dem Holzmarkt zu reagieren; beim Preisverfall einer Holzart kann eventuell eine andere Holzart geerntet werden oder es kann ein günstigerer Preis abgewartet werden,
  • Das Landschaftsbild wirkt abgerundet und variationsreich.
Ziel des naturnahen Waldbaus ist die Entwicklung von standortgerechten Mischwäldern!

In Mischwäldern haben seltenere Arten wie Ahorn, Kirsche, Elsbeere, Linde, Ulme usw. einen Stammplatz. Auch Weichhölzer wie Weiden, Birken, Hasel und Zitterpappel werden bei der Bestandspflege nicht systematisch entfernt. Artenreiche Mischwälder bieten im Gefolge der reicher ausgebildeten Vegetation einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen einen Lebensraum.

Waldschutzgebiete

Neben einer flächendeckenden naturnahen Bewirtschaftung und speziellen Arten- und Biotopschutzmaßnahmen benötigt der Naturschutz im Wald ein drittes Standbein, nämlich die Ausweisung von Waldschutzgebieten. Bei der Forderung nach der Einrichtung von Waldschutzgebieten geht es nicht bloß darum, „der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen", obwohl der Gedanke, daß man der Natur, bei der ansonsten sehr weitgehenden Erschließung der Landschaften, stellenweise Räume überläßt, in der sie sich frei, nach ihren eigenen Gesetzen entfalten kann, faszinierend ist. Denn auch im naturnahen Wirtschaftswald greifen Pflege und Nutzung in die Entfaltung der Walddynamik ein. Die Ausweisung von Waldschutzgebieten (Bannwälder, Naturschutzgebiete), in denen überhaupt keine oder nur sehr gezielte Eingriffe erfolgen, hat folgende Zielsetzungen:
In Luxemburg natürlich vorkommende Waldgesellschaften und kulturhistorisch wertvolle Wälder, für die Schutzgebiete ausgewiesen werden sollten:
Alle in Luxemburg vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften:
  • Waldmeister-Buchenwald,
  • Hainsimsen-Buchenwald,
  • Waldgersten-Buchenwald,
  • Orchideen-Buchenwald,
  • Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald,
  • Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald,
  • Waldmeister-Eichen-Hainbuchenwald,
  • Duftprimel-Eichen-Hainbuchenwald,
  • typische Ausprägung des Eichen-Hainbuchenwaldes,
  • Eichen-Birkenwald,
  • Ahorn-Eschen-Mischwälder,
  • Auenwälder,

  • Bruchwälder,
    zur Zeit noch bestehende, seltene und naturnahe Wälder:
  • Auwaldreste,
  • Schluchtwaldreste,
  • alte Buchenwälder auf dem Luxemburger Sandstein,
  • sowie aus kulturhistorischen und landschaftspflegerischen Gründen wichtige Wälder:
  • Eichen-Niederwälder,
  • Folgewälder in ehemaligen Tagebaugebieten.
  • Auflistung nach: Kirpach J.-C. (1982): Die natürlichen Waldgesellschaften Luxemburgs. Revue Technique Luxembourgeoise 4.

    Bekämpfung der Luftverschmutzung

    Die Zerstörung des Ozon-Schutzschildes, Klimaveränderungen und Treibhauseffekt, Saurer Regen und Waldsterben haben gezeigt, daß Umweltverschmutzung nicht vor Ländergrenzen halt macht. Sie stellen aber auch den Wert vieler punktueller Maßnahmen des Wald-, Biotop- oder Artenschutzes in Frage. Sollen diese Maßnahmen langfristig Früchte tragen, ist zusätzlich eine globale Reduzierung der Schadstoffemissionen notwendig. Hier ist auch Luxemburg, als eines der reichsten Länder mit einem der höchsten pro Kopf-Kohlendioxid-Ausstöße der Welt, gefordert und muß seine Verantwortung übernehmen. Als kleines und reiches Land könnte Luxemburg im Bereich des Umweltschutzes eine Vorreiterrolle übernehmen. Andere Länder, etwa Dänemark, haben sich in diesem Bereich viel ehrgeizigere Ziele gesteckt.
    Gefordert ist eine weitgehende Abgasreduzierung und Reduzierung des Energieverbrauchs, wie sie schon viele Maßnahmen oder Pilotprojekte zum Ziele haben. Sie müßten aber mit viel größerer Konsequenz vorangetrieben werden. Hier sind u.a. zu nennen:
  • Förderung des öffentlichen Transportes,
  • eine optimale Gebäudeisolierung,
  • Grenzwerte für Heizungsanlagen,
  • Katalysator für Pkws, aber auch Abgasreduzierung bei Lkws,
  • Umstieg auf Erdgas bei Bussen,
  • Auflagen für Industrieanlagen,
  • Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser, Holz),
  • Energiesparkonzepte für Gemeinden.
  • Trotz vieler Teilbemühungen in den genannten Bereichen kann aber keine wirkliche Kehrtwende erreicht werden, solange nicht der politische Willen zur drastischen Abgasreduzierung besteht.
    Saurer Regen und Waldsterben
    In den Abgasen von Industrie, Verkehr und Haushalten enthaltene Schwefel- und Stickoxide bilden mit dem in der Atmosphäre enthaltenen Wasserdampf Säuren. Sie gelangen schließlich wieder mit den Niederschlägen als „Saurer Regen" auf die Erde zurück. Die Ursachen für das Waldsterben und die Auswirkungen der Schadstoffe auf die Bäume sind sehr komplex. Der Saure Regen ist aber seit Jahren als eine der Hauptursachen für das Waldsterben bekannt. Er schädigt die Bäume auf verschiedene Weise:
  • Die Schadstoffe stören den Wasserhaushalt der Bäume. Die dünne Wachsschicht, die Blätter und Nadeln vor Verdunstung schützt, wird angegriffen. Die Spaltöffnungen der Blätter schließen nicht mehr richtig, wodurch die Verdunstung weiter erhöht wird.
  • Die Photosynthese, der Prozeß der Energieaufnahme und -fixierung in den grünen Blättern, wird gestört.
  • Die Haarwurzeln der Bäume werden geschädigt und nehmen nicht nur weniger Wasser, sondern auch weniger lebenswichtige Mineralsalze auf. Durch die angegriffenen Wurzeln können Pilze und Bakterien besser in den Stamm eindringen und Fäulnisprozesse in Gang setzen.
  • Die so geschwächten Bäume verlieren ihre natürliche Widerstandskraft und sind empfindlicher gegenüber Kalamitäten wie Frost, Wind- oder Schneebruch und tierischen und pflanzlichen Angreifern.
  • Naturnahe Wälder mit standortgerechter Bestockung sind widerstandsfähiger gegen diese Auswirkungen des Sauren Regens.
    Das an sich unschädliche Kohlendioxid, das bei jedem Verbrennungsprozeß freigesetzt wird, ist verantwortlich für die als Treibhauseffekt bekannte Klimaerwärmung. Eine minimale Erwärmung der Erde dürfte gravierende Auswirkungen auf die Waldökosysteme haben und zu massiven Florenverschiebungen führen. Die nachhaltige Nutzung von Holz als Energieträger wirkt dem CO2-Anstieg entgegen, da beim Nachwachsen des Holzes wieder CO2 im Holz gebunden wird.

    Schonende Walderschließung und sanfte Arbeitstechniken - naturschützerische und soziale Vorteile

    Da eine zeitgemäße Forstwirtschaft gleichberechtigt mit den ökonomischen Zielen der Holzproduktion auch Ziele der Waldpflege und des Waldschutzes beinhalten sollte, sind die einzusetzenden Mittel der Walderschließung und der Technisierungsgrad der Bewirtschaftungs- und Erntemethoden möglichst naturschonend auszuwählen. Dies bedeutet insbesondere:
    Keine Aufforstung auf für den Naturschutz wichtigen Flächen
    Allgemein ist der Erhalt der bestehenden Waldflächen und sogar die Flächenvergrößerung des naturnah bewirtschafteten Waldes wünschenswert. Aufforstungen bei Nutzungswechsel oder bei Kompensationspflanzungen dürfen aber nicht auf naturschützerisch wertvollen Flächen geschehen.
    So wurden beispielsweise im Ösling in zahlreichen Wiesentälern naturnahe Bachläufe und wertvolle Feuchtweiden artenarmen Fichtenforsten geopfert. Eine Eigenart der Öslinger Landschaft wurde geändert. Auch Kompensationspflanzungen auf Brachflächen können problematisch sein, stellen diese doch oft seltene Stadien des Sukzessionsablaufes mit spezifischer Flora und Fauna dar. Aus den gleichen Gründen sind auch die Tagebaugebiete im Süden des Landes für Aufforstungen ungeeignet.
    Die Auswahl von Kompensations- und Aufforstungsflächen hat auf jeden Fall immer sehr sorgfältig und unter Absprache mit allen interessierten Partnern (Forstverwaltung, Landwirte, Landesplanung, Umweltministerium, Naturmuseum, Naturschutzvereinigungen ...) zu erfolgen.
    Kompensationspflanzungen können entstandene Schäden höchstens begrenzen helfen und sind auf keinen Fall Allheilmittel, mit denen Großprojekte gerechtfertigt werden können. In Jahrhunderten entstandene Lebensräume sind qualitativ nur sehr schwer zu ersetzen, wenn überhaupt.
    Wald geht vor Wild
    Jagd sollte kein Freizeitvergnügen darstellen, sondern einzig der durch die Ausrottung der großen Beutegreifer (Wolf, Luchs, Bär und Adler) notwendig gewordenen Regulierung der Großherbivoren durch den Menschen dienen. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe!
    Naturnaher Waldbau verträgt sich nicht mit hohem Wildbesatz. Starker Verbiß der jungen Triebe verhindert jede erfolgreiche Naturverjüngung und die selteneren Baumarten werden systematisch durch das Rehwild eliminiert. Dies wird noch dadurch verschlimmert, daß großflächige Verjüngungsflächen dem Wild willkommene Aufenthalts- und Versteckmöglichkeiten bieten.
    Wildfütterung sollte unterlassen werden, weil sie die Bestände künstlich erhöht und die natürliche Selektion unterbindet. Wegen der negativen Auswirkungen auf den Wald ergibt es keinen Sinn, die Bestände durch Fütterung zu erhöhen. Ein adäquater Jagddruck ist der Fütterung des Schwarzwildes zur Begrenzung von Schäden in den Agrarflächen allemal vorzuziehen.
    Es geht keineswegs um die Bekämpfung des Reh-, Rot- oder Schwarzwildes, sondern um das Erreichen von waldverträglichen Beständen. Dies setzt die schwierige Einschätzung der Wilddichten und der Verbißschäden voraus. Darauf aufbauend müßte die Steuerung der Abschüsse nicht durch Maximalquoten, sondern auch durch Minimalquoten geregelt werden.
    Unterstützung und Beratung
    Die naturnahe Bewirtschaftung des Waldes setzt größere Kenntnisse und mehr Entscheidungsprozesse voraus, als es der Kahlschlagbetrieb tut. Die Umstellung auf naturnahen Waldbau dürfte auch deswegen schon in Staats- und Gemeindewäldern relativ lange dauern. Dies gilt erst recht für den Privatwald, wo ein rentables Management des Waldes vorrangig ist.
    Sowohl für die Bewirtschaftung als auch für die Beratung stellen Standortskartierungen und Bestockungsinventare bedeutende Grundlagen dar. Solche flächendeckenden nationalen Waldinventare sind bei uns noch zu erstellen. Von großer Bedeutung sind weiterhin die Weiterbildung aller im Wald Beschäftigten und eine konsequente Beratung der Gemeinden und Privatwaldbesitzer. Hier wäre die Schaffung neuer Beratungsstrukturen wünschenswert, in denen neben Fachleuten aus der Forstwirtschaft auch Biologen und Ökologen tätig sind.
    Wald und Freizeit
    Die Natur und auch der Wald muß allen Menschen zugänglich sein; nur so können Menschen für seinen Erhalt motiviert werden. Eine Ausnahme bilden Waldschutzgebiete. Im allgemeinen kann nicht von einer flächendeckenden, übermäßigen Belastung unserer Wälder gesprochen werden. Probleme entstehen aber dort, wo Menschen „en masse" auftreten. Dies ist vor allem in Gebieten der Fall, wo große touristische Anziehungskraft mit hohem naturschützerischem Wert zusammenfallen oder zu einer übertriebenen Walderschließung geführt haben. Ersteres ist etwa der Fall in verschiedenen Teilgebieten des Luxemburger Sandsteins im Müllertal oder bei Berdorf oder im Ourtal beim Dreiländereck, letzteres beispielsweise in verschiedenen Waldarealen bei Vianden.
    Es bieten sich verschiedene Lösungsansätze an:
    Sperrung und Verbote,
    Lenkung,
    Information.
    Nur in besonderen Fällen sollte es durchaus möglich sein, wie bereits geschehen, Areale für Besucher zu sperren. In den meisten Fällen könnten die Besucher aber durch geschickte Lenkung von besonders sensiblen Arealen fern gehalten werden und dorthin geleitet werden, wo sie den Wald und seine Sehenswürdigkeiten erleben können, ohne allzu großen Schaden anzurichten. Viele Situationen könnten auch durch die Informierung und die Sensibilisierung der Besucher mittels Faltblättern, Anschauungstafeln oder Lehrpfaden entschärft werden. Dies gilt auch für problematische Sportarten wie Felsklettern, Kanufahren oder Mountainbike.
    In besonders überlaufenen Arealen könnten Eintrittsgelder erhoben werden, gegen Aushändigen eines Informationsblattes oder der Möglichkeit an einer Führung teilzunehmen. Solche Gebiete könnten auch von einem Naturschutzwart überwacht werden. Besonders in angelsächsischen Ländern sind solche Maßnahmen weit verbreitet. Sie leisten Naturschutz und erhöhen gleichzeitig das Fremdenverkehrsangebot.
    Bezuschussung von Forstarbeiten
    Règlement grand-ducal du 10 octobre 1995 concernant les aides aux mesures forestières en agriculture et en forêt.
    Das Reglement sieht vielfältige Hilfen für verschiedene Forstarbeiten sowie für die Wegeerschließung und für Planungen vor. Bezuschußt werden (Artikel 2):
    a) Aufforstungen und Wiederaufforstungen,
    b) Überführung von Niederwald, 
    c) Pflegeeingriffe,
    d) Schutzzäunungen und Einzelschutzmaßnahmen,
    e) Schutzmaßnahmen (Arbeit mit Rückepferden),
    f) Wegebau,
    g) Bewirtschaftungsplanung.
    Das Reglement legt fest, welche Flächen bezuschußt werden, welche forstlichen und ökologischen Bedingungen erfüllt sein müssen, wie der Bezuschussungsantrag gestellt werden muß und wie die Auszahlung erfolgt.
    Im Folgenden werden einige, aus der Sicht des Naturschutzes besonders vorteilhaften Maßnahmen, die bezuschußt werden, vorgestellt:
    a) Aufforstungen und Wiederaufforstungen
    1.500,- pro Ar für Buche, Stieleiche und Traubeneiche, wenn 50-80 Pflanzen pro Ar gepflanzt werden. Es können bis 25% andere Laubhölzer beigemischt werden.
    1.000,- pro Ar für andere subventionierte Laubhölzer, wenn 25-50 Pflanzen pro Ar gepflanzt werden. Der Anteil der Hainbuche darf dabei 30% der Pflanzen nicht übersteigen.
    1.500,- pro Ar für die natürliche Verjüngung von Laubhölzern, wenn die Buche und die Eiche mindestens 75% der Verjüngungsfläche einnehmen.
    1.000,- pro Ar für die natürliche Verjüngung der Esche, des Bergahorns, des Spitzahorns und der Roteiche, wenn sie mindestens 75% der Verjüngungsfläche einnehmen. Die Restfläche muß ebenfalls von Laubhölzern eingenommen werden.
    500,- pro Ar für Kirsche und Walnußbaum, wenn 150-200 Bäume pro Hektar als Hochstamm mit Stützpfahl gepflanzt werden und 250,- pro Ar für Kirschen, wenn 8-10 Jungpflanzen pro Ar gepflanzt werden.
    Geschehen die Anpflanzungen im Rahmen von Aufforstungen nach natürlichen Kalamitäten werden diese Zuschüsse verdoppelt. Die Anpflanzungen und Naturverjüngungen müssen auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 50 Ar erfolgen.
    e) Schutzmaßnahmen
    100,- pro Kubikmeter Holz für das Rücken mit dem Pferd bis zum Holzlagerplatz oder den Rückeschneisen. Es müssen mindestens 50 Kubikmeter gerückt werden, außer es handelt sich um eine erste bezuschußte Durchforstung.
    Anträge sind an das jeweils zuständige Forstamt zu richten.
    Règlement grand-ducal du 22 octobre 1990 concernant les aides pour l'amélioration de l'environnement naturel.
    Das Reglement sieht neben der Unterstützung von Arbeiten im Naturschutzbereich (z.B. Anlegen von Hecken oder Anpflanzen von Einzel- und Obstbäumen) folgende Beihilfen im Forstbereich vor:
    Artikel 2. i) 400,- pro Ar für das Auf-den-Stock-setzen von Niederwald. Die Stockausschläge müssen jünger als 50 Jahre sein. Die zu bearbeitende Fläche in Form eines Streifens oder eines Horstes darf dabei 25 Ar nicht überschreiten.
    Artikel 2. j) 2.000,- pro Ar für die Schaffung oder Wiederherstellung eines Waldrandes von mindestens 50 Metern Länge und einer Breite von mindestens 5 Metern.
    Anträge sind an den jeweils zuständigen Naturschutzdienst der Forstverwaltung zu richten.
    Die Broschüre Elements de Politique Forestière (Administration des Eaux et Forêts 1996) stellt eine lesenswerte Diskussionsgrundlage dafür dar, wie eine zukünftige Forstpolitik in Luxemburg aussehen könnte. Die kostenlose Broschüre kann bei der Forstverwaltung bestellt werden: Administration des Eaux et Forêts 67, rue Michel Welter L-2730 Luxembourg

    L N V L Haus vun der Natur Kräizhaff, route de Luxembourg, L-1899 Kockelscheuer
    Tel. 29 04 04 - Fax. 29 05 04 - Email: secretary@luxnatur.lu - Web: http://www.luxnatur.lu