Jahresbericht 1999 der Stiftung Hëllef fir d'Natur
 
 
Wissenschaft und Naturschutz 

Beweidung des Kalkhalbtrockenrasen Weimericht 
Nach den Entbuschungsarbeiten auf den Halbtrockenrasenflächen Weimericht in Junglinster im Jahre 1998, wurden diese Flächen nun im Jahr 1999, im Sinne der typischen Halbtrockenrasenflora mit Schafen beweidet. Durch die Ausweisung von Dauerquadraten, in denen der Einfluss der Beweidung auf die floristische Artenvielfalt untersucht wird, betreibt die Stiftung Hëllef fir d'Natur auch wissenschaftliche Forschung in diesem Gebiet. Die Ergebnisse lassen Schlüsse auf eventuelle positive oder negative Einflüsse der Schafbeweidung zu, und können gegebenenfalls zu einer Modifikation der Pflegemaßnahmen herangezogen werden. Jedes Jahr findet ebenfalls eine Zählung der im Gebiet vertretenen Orchideenarten statt. Dieses Jahr wurden insgesamt 139 Pflanzenarten, darunter 10 Orchideenarten erfasst. 

Mahd der Feuchtwiesen Neibruch 
Wissenschaftliche Forschung wird von der Stiftung Hëllef fir d'Natur im Gebiet Neibruch in der Gemeinde Grosbous betrieben. Hier wird untersucht, wie sich die regelmäßige Mahd auf die Artenvielfalt der Pflanzenwelt auswirkt. Durch die regelmäßige Mahd werden zudem die Wiesen in dem Gebiet erhalten, welches die ausgedehntesten Feuchtwiesen mit Spitzblütiger Binse Juncus acutiflorus sowie die größten Erlenauwald- und Erlenbruchwaldbestände des Landes beinhaltet. 

Wie wissenschaftliche Nachforschungen und praktischer Naturschutz sich ergänzen können, am Beispiel des Ackerwachtelweizens 
Im Rahmen der von der Naturschutzabteilung der Forstverwaltung finanziell unterstützten Nachforschungen zur Verbreitung seltener Pflanzen Luxemburgs beteiligte sich die Stiftung Hëllef fir d'Natur an der Untersuchung der aktuellen Vorkommnisse des Ackerwachtelweizens Melampyrum arvense (auch: Ackerwildkraut) in unserem Land. Ackerwachtelweizen gehört zu den Braunwurz-Gewächsen. Mit ihren purpurrot gefärbten Kelchblättern und ihren meist schwefelgelben purpurrot überlaufenen Blütenblättern sticht diese Pflanze farblich ins Auge. Fehlt ihr das purpurne Pigment Anthocyan, sind ihre Blütenblätter weiß gefärbt. 
Vor den Zeiten des modernen Ackerbaus war der Ackerwachtelweizen in Mitteleuropa in den Getreidefeldern und in den Brachen zahlreich vertreten. Er liebt warme, besonnte, trockene Böden. Auf Grund der Intensivierung der Landwirtschaft wurde er jedoch auf die Wegränder und Wegböschungen verdrängt. 
Die Überprüfung der Ackerwachtelweizenbestände erfolgte anhand von historisch belegten Fundorten. Ziel der Untersuchung war es an erster Stelle herauszufinden, ob der Ackerwachtelweizen an diesen ehemaligen Standorten noch vorkommt und in welchem Ausmaß. Darüber hinaus geht es darum die Ursachen des Rückganges dieser Pflanzenart zu definieren und Maßnahmen vorzusehen, um die verbleibenden Bestände zu erhalten und ihre Ausbreitung zu fördern. 
Insgesamt konnten nur noch 10 solcher Ackerwachtelweizenbestände ausfindig gemacht werden. Der größte Bestand des Landes konnte Dank des verständnisvollen Besitzers von der Stiftung gepachtet werden und kann somit erhalten werden. Mögen diesem Beispiel, in dem wissenschaftliche Untersuchungen und Naturschutz Hand in Hand gehen, viele andere folgen. 

„Cahiers des espèces" 
Um die Ursachen des Rückganges der von der Habitatdirektive festgehaltenen Arten, besser zu verstehen und ihrem Verschwinden entgegenzuwirken, hat das Umweltministerium den Auftrag vergeben für jede dieser Arten einen Katalog auszuarbeiten. Dieser Katalog gibt einerseits Auskunft über die Ökologie der behandelten Arten, sowie die Bedingungen für eine erfolgreiche Fortpflanzung. Die Kenntnis der historischen und rezenten Verbreitung soll Aufschluß über den Status dieser europaweit gefährdeten Arten geben. Es soll herausgefunden werden was auf nationaler Ebene unternommen werden muß, um diese Arten vor ihrem Aussterben zu bewahren. 
Insgesamt 21 in Luxemburg heimische Arten stehen auf dem Anhang II der Habitatdirektive: 3 Schmetterlingsarten, 6 Fledermausarten, 5 Fischarten, 2 Amphibienarten, 2 Muschelarten, 1 Raubtierart, 1 Moosart, 1 Farnart. Weiterhin sind 28 Vogelarten des Anhang I der Vogeldirektive in Bearbeitung. 
Die Stiftung Hëllef fir d'Natur hat die „cahiers des espèces" der beiden Amphibienarten Kammmolch Triturus cristatus und Gelbbauchunke Bombina variegata ausgearbeitet. Die Gefährdungsursachen dieser Arten sind allemal bekannt. Unbekannt ist die Individuenzahl der verbleibenden Populationen. Es erweist sich als notwendig, sowohl die Bestände als auch den Fortpflanzungserfolg der Populationen näher zu verfolgen: einige Kammmolchgewässer sind isoliert und folglich könnte auch ein Problem mangelnder genetischer Durchmischung vorliegen. 
Um über ausreichendes Material über die Gelbbauchunke zu verfügen, ist es notwendig weitere Bestandesaufnahmen durchzuführen. Temporäre Gewässer (Pfützen...) auf Waldwegen sollen aufgesucht und auf die Präsenz von Unken überprüft werden. Für sie liegen in Luxemburg fast keine Beobachtungen vor. Sie ist demnach als fast ausgestorben anzusehen. 
Als Initiative zur Förderung des Kammmolches wurde festgehalten neue Gewässer im Offenland anzulegen und zwar in nächster Nähe (500 m – 1 km) von bereits besiedelten Gewässern. Pufferzonen sollen vorgesehen werden, um die Tümpel vor Düngereinträgen zu schützen. Selbstverständlich müssen besiedelte Gewässer unbedingt erhalten bleiben und falls es sich als notwendig erweist, wieder aufgewertet werden. 

 
 
 

Foto: A. Arendt 

Viele Ackerwildkräuter kommen nur noch vereinzelt in der Landschaft vor 
 

Foto: G. Weber 

Der Weiher: ein wichtiger Lebensraum für den Kammmolch. 
 

Foto: A. Arendt 

Schon von fern ist der Ackerwachtelweizen aufgrund seiner purpurrot gefärbten Kelchblätter auszumachen 

Foto: C. Braunert 

Typisch für die Gelbbauchunke sind die herzförmigen Pupillen 
 
 
Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass unter keinen Umständen Kammmolche oder Gelbbauchunken aus Gewässern entwendet werden dürfen, um sie anderswo wieder auszusetzen. Durch solche, oft gutgemeinte Maßnahmen werden die ohnehin schon kleinen Bestände zusätzlich geschwächt. In der Regel haben die neu eingebürgerten Tiere keine Chance zu überleben. Abgesehen vom Mißerfolg solcher Initiativen, ist es verboten ohne ministerielle Genehmigung Amphibien zu fangen und mitzunehmen. 
 

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