LNVL
- Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga asbl
Veröffentlicht in Regulus (ISSN 1727-2122)
2010/8 S. 4-18
11 vordringliche Maßnahmen im Bereich Naturschutz für das Jahr 2011
2001 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs, darunter auch Staatsminister Juncker, beim Göteborg-Gipfel beschlossen den Verlust der Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Jetzt, zum Schluss des Internationalen Jahres der Biodiversität ziehen der Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt eine ernüchternde Bilanz.
Europaweit, aber auch in Luxemburg wurde dieses Ziel nicht erreicht. Im Gegenteil, die Aussterberate hat sich z.T. in de letzten Jahren noch beschleunigt. Die Europäische Kommission hatte bereits 2009 zugegeben, dass das selbst gesetzte Ziel nicht erreicht wird. (Europäische Kommission 2009 c) Verstärkt wird diese negative Entwicklung durch den Klimawandel, so dass sich zusätzliche Maßnahmen zu Anpassung aufdrängen. Die Europäische Kommission hat in dem Zusammenhang daraufhingewiesen, dass es wichtig ist, auf alle Systemkomponenten einzuwirken (Europäische Kommission 2009 c) und naturschutzkonforme Landnutzung gezielt zu fördern, da sie weniger empfindlich gegenüber dem Klimawandel sind, da diese sowohl den Wasserhaushalt als auch die Nährstoffzyklen terrestrischer Ökosysteme verbessert. (FREIBAUER et al. 2009) Am Ende des Internationalen Jahres der Biodiversität fordern die Naturschutzorganisationen in einem 11 Punkte-Programm noch stärkere politische Weichenstellungen aller betroffener Ministerien. Auf internationaler Ebene wurden auf der vielbeachteten Konferenz in Nagoyadie Weichen für ein neues Ziel im Jahr 2020 gestellt. Auch in Luxemburg müssen nun noch weitaus stärkere Taten folgen.
Der Anspruch
Luxemburg verfügt über einen Naturschutzplan aus dem Jahre 2007. Dieser hält konkrete prioritäre Ziele und Maßnahmen fest und gibt auch einen klaren Zeitrahmen vor (Plan National pour la Protection de la Nature 2007).
Zentrales Zitat aus dem Nationalen Naturschutzplan ist:
« Afin de prendre en compte ses engagements internationaux et de focaliser et coordonner la mise en uvre de la politique en matière de protection de la nature, le Gouvernement, à travers le plan national concernant la protection de la nature, en vertu de l'article 51 de la loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature, visera l'atteinte de deux objectifs stratégiques: 1. Enrayer la perte de la biodiversité à l'horizon 2010, en particulier par le maintien et le rétablissement d'un état de conservation favorable des espèces et des habitats menacés, d'intérêt national ou communautaire.
2. Préserver et rétablir les services et processus écosystémiques à l'échelle paysagère et nationale. »
Die Bedeutung des Naturschutzplanes wird dann auch im Koalitionsabkommen explizit hervorgehoben:
« La politique de protection de l'environnement naturel s'orientera prioritairement selon les objectifs du plan national concernant la protection de la nature adopté par le Gouvernement en date du 11 mai 2007, les obligations de notre pays découlant des directives européennes et les engagements du Gouvernement pris à Göteborg en 2001, visant à mettre un terme à l'appauvrissement de la biodiversité, objectif qui devrait être atteint d'ici 2010, conformément au 6e programme d'action pour l'environnement. Le Gouvernement s'engagera pour une protection de la nature axée sur des actions concrètes sur le terrain, en partenariat avec tous les acteurs concernés, avec l'objectif de mettre un terme à la perte de la diversité biologique. »
Die Naturschutzorganisationen stellen fest, dass seitens des Nachhaltigkeitsministeriums durchaus Anstrengungen im Sinne der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes unternommen wurden. Jedoch, eine Analyse der heutigen Situation zeigt auf, dass trotzdem weiterhin erheblicher Aktionsbedarf besteht.
Deshalb fällt Ende 2010, da zentrale Elemente des Planes hätten umgesetzt sein müssen, die Bilanz aus Naturschutzsicht trotz dieser Anstrengungen nicht zufriedenstellend aus. Dabei hätte man sich doch gerade gedacht, dass das Jahr der Biodiversität DIE Verpflichtung schlechthin hätte sein müssen, neben Sensibilisierungskampagnen auch an der konsequenten Umsetzung der Vorgaben des Nationalen Naturschutzplanes ("PNPN") zuarbeiten.
Die von der Regierung selbst gesteckten Ziele konnten leider in zahlreichen zentralen Punkten nicht ausreichend erreicht werden. Die Ursachen sind sonder Zweifel auf mehreren Ebenen angesiedelt: einerseits erfordert Naturschutz personelle und finanzielle Mittel, aber auch klare Akzeptanz und Prioritäten innerhalb des Nachhaltigkeitsministeriums selbst aber auch innerhalb der verschiedenen Ministerien (Landwirtschaft, Wirtschaft, Mittelstand, Innenministerium....).
Aufgrund einer doch in einer Reihe von Bereichen problematischen Bilanz wäre es umso dringender und wichtiger, nunmehr eindeutige Weichen zu setzen und die Umsetzung zu gewährleisten.
Die Naturschutzorganisationen sehen sich in ihrer Verantwortung, nach Ablauf des Biodiversitätsjahres 2010 erneut ihre Handlungsprioritäten darzulegen: 11 vordringliche Maßnahmen aus der Sicht der Naturschutzorganisationen
Maßnahme 1: Naturschutz in der Agrarlandschaft - Geld gegen Leistung
Zitat PNPN: 4.1. Analyse de la possibilité de lier le paiement de la prime à l'entretien du paysage à la présence de surfaces écologiquement intéressantes* (...) Le système actuel est ainsi à adapter, lors de l'évaluation à mi-parcours du Plan de Développement Rural en 2010, en se basant sur les recommandations d'un groupe de travail agriculture-environnement ayant pour objet d'étudier la faisabilité technique et l'impact financier d'une telle prime reformée. »
Während die gemeinsame Europäische Agrarpolitik GAP dabei ist die verheerende Umweltbilanz welche sie selbst heraufbeschwört hat durch neue Weichenstellungen zu verbessern und die Entwicklung des ländlichen Raums immer mehr in den Vordergrund stellt, scheint die Ansicht, dass Umweltschutz und Landwirtschaft Partner sind, noch nicht wirklich in Luxemburg angekommen zu sein.
Der Biodiversitätsschwund in der Agrarlandschaft kann auf europäischer Ebene u.a. mit Hilfe des Pan European Common Bird Monitoring mit präzisen Zahlen belegt werden: in den letzten 25 Jahren haben z.B. die Bestände der in der Agrarlandschaft lebenden Vogelarten um 49% abgenommen. Demgegenüber betrug der Rückgang bei den Waldvogelarten nur 9% (EBCC 2009). Auch die Untersuchungen an europäischen Schmetterlingspopulationen zeigen ein ähnlich negatives Bild. Populationen, die an Grünland gebunden sind, haben seit 1990 um 60% abgenommen, ein Abflachen des Trends ist nicht in Sicht. (EEA 2009)
Dass die Situation in Luxemburg nicht besser ist, zeigt ein Blick auf die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs: Grauammer (mittlerweile in Luxemburg als Brutvogel ausgestorben), Feldlerche, Wiesenpieper, Rebhuhn, Kiebitz - die Verliererliste wird immer länger. (LNVL 2010).
Hauptverantwortlich für den Verlust an Biodiversität in Luxemburg sind neben dem Lebensraumverlust die weiter zunehmende Intensivierung in Land- und Forstwirtschaft. Die Naturschutzorganisationen vertreten daher die Meinung, dass der Schutz der biologischen Vielfalt auf der gesamten Fläche in Zukunft noch weitaus stärker an Bedeutung gewinnen müsste. Land- und Forstwirtschaft müssen z.B. so ausgerichtet werden, dass zumindest die Arten ohne herausragende Habitatansprüche (z.B. Feldlerche, Rebhuhn...) auch außerhalb von Schutzgebieten überleben können. Dass dies keine Utopie ist beweist tagtäglich die biologische Landwirtschaft, da sie die normalen Arten" der Feldflur sozusagen im Mitnahmeeffekt zu erhalten vermag.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern daher besonders das Landwirtschaftsministerium auf, die biologische Landwirtschaft in Luxemburg als Chance anzusehen und privilegiert zu fördern: Dies reicht von einer Überarbeitung bestehender Förderprogramme über eine stärkere Hilfestellung in der Umstellungsphase bis hin zu einer weitaus entschiedeneren Promotionspolitik des Landwirtschaftsministeriums, dass der Biolandbau DIE Landwirtschaft der Zukunft ist. Für die Biodiversität, aber auch den Quellenschutz ist sie allemal der Goldene Standard.
Zahlungen an die konventionelle Landwirtschaft dagegen sind verstärkt an die gezielte Bereitstellung von Leistungen im Bereich Natur- und Ressourcenschutz für die Allgemeinheit zu binden. Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt stellen in dem Zusammenhang fest, dass ASTA und SER bereits 2009 die zuständigen Kommissionen der Abgeordnetenkammer darüber informiert haben, dass aus technischer / administrativer Sicht einer Änderung der Landschaftspflegeprämie im Sinne einer Honorierung realer Leistungen nichts im Wege steht. In der Praxis hat sich bisher aber nichts getan, die Biodiversitätsverluste in der Agrarlandschaft finden unverändert weiter statt. Das Landwirtschaftsministerium ist hier gefordert nach Jahren einer gewissen Hinhaltepolitik endlich Tacheles zu sprechen.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern daher den Landwirtschaftsminister auf, sofort die Auszahlung der Landschaftspflegeprämie an eine Mindestfläche von 5 % naturnaher Flächen zu, dies umso mehr als Luxemburg die Höhe der aktuellen Prämie gegenüber der EU-Kommission bereits mit einem solchem Kriterium argumentiert hat. Zusätzlich sollte eine Landschaftspflegeprämie PLUS eingerichtet werden, die jene Landwirte belohnt, die mehr als 5 % Naturflächen bereitstellen.
Ab 2014 (nächste EU-Förderperiode 2014 bis 2020) sind Naturschutz-Mindestanforderungen, wie z.B. heute schon in Frankreich, bereits auf der Ebene der Flächenprämie (Cross compliance") vorzusehen, um eine größere Wirksamkeit zu erzielen. Weitergehende Leistungen können dann über die Landschaftspflegeprämie und andere Instrumente abgegolten werden.
Dies sollte allerdings keineswegs als Gängelung der Landwirtschaft verstanden werden, sondern als Chance den Landwirten für den Erhalt unserer Kulturlandschaft ein nachhaltiges, gesichertes, von der Allgemeinheit breit akzeptiertes Zusatzeinkommen zu garantieren.
Maßnahme 2: Mindestens 10 % naturnahe Flächen in der Agrarlandschaft - Staat und Gemeinden stehen in der Pflicht
Zusätzlich zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Förderpolitik im Bereich Landwirtschaft, deren Umsetzung zu einer Verbesserung führen würde, ist die Schaffung von zusätzlichen ökologischen Oasen" durch Staat und Gemeinden unerlässlich. Studien verschiedener Autoren zeigen, dass ein Mindestanteil von 10% ökologischer Vorrangflächen in intensiv genutzten Landschaften die Situation für charakteristische Arten der Agrarlandschaft verbessert. (SCHÜMANN et al. 2009; GÜTHLER und ORLICH 2009; OPPERMANN et al. 2008; SUDFELDT et al. 2008). Bei mehr als 20% naturnaher Flächen in der Agrarlandschaft sind signifikante Zunahmen von Bestäubungsleistungen und biologischer Schädlingsbekämpfung zu verzeichnen, so neueste Forschungsergebnisse von BIOLOG. Ausgehend von diesen wissenschaftlichen Fakten ist ein Mindestbeitrag von je 5 % seitens der Landwirtschaft (z.B. für extensives Grünland und Acker, Strukturelemente, siehe Maßnahme 1) und der staatlichen / kommunalen / privaten Akteure (z.B. für Feuchtgebiete, Kleingewässer, Trockenrasen) anzustreben.
Solche ökologische Vorrangflächen sind regionalspezifisch hinsichtlich ihrer Ausgestaltung festzulegen. Dazu können je nach Region und spezifischen Naturschutzzielen Hecken, Saumstrukturen, Buntbrachen, artenreiche Wiesen und Weiden, extensive Äcker, Streuobstwiesen, Feuchtgebiete und Kleingewässer usw. gehören. Dass dieses Ziel bei entsprechendem Engagement umgesetzt werden kann und sich positiv auf die Biodiversität auswirkt, zeigen Beispiele einiger luxemburger Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 % Naturflächen in der Agrarlandschaft! Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme ist ein verstärkter Flächenankauf durch Staat, Gemeinden und private Stiftungen aber auch eine Mobilisierung bestehender öffentlicher Flächen für den Naturschutz.
Die Naturschutzorganisationen fordern dieses Ziel von min. 10% naturnaher Flächen in der Agrarlandschaft bei der Fortschreibung des Nationalen Naturschutzplanes zu berücksichtigen und mit den Arten- und Biotopschutzprogrammen zu kombinieren. Dabei kommt dem Flächenankauf durch den Staat, die Gemeinden sowie die privaten Stiftungen eine besondere Bedeutung zu, die erforderlichen Gelder hierzu müssten aufgestockt werden. Dies z.B. indem Mittel für Naturschutz im Gemeindehaushalt festgeschrieben werden, eine Pacht oder Kauf von vorrangigen Flächen durch den Comité d'acquisition" seitens des Staates erfolgt. Außerdem sind öffentliche Flächen viel stärker als bisher für Naturschutzzwecke zu nutzen, sei es durch Tausch mit ökologisch wertvollen Flächen oder durch entsprechende Auflagen in den Pachtverträgen.
Zitat aus dem Koalitionsabkommen:
«II (le gouvernement) continuera les programmes coopératifs avec l'agriculture conformément au règlement grand-ducal instituant un ensemble de régimes d'aides pour la sauvegarde de la diversité biologique. La prime à l'entretien de l'espace tiendra compte de la présence de surfaces intéressantes d'un point de vue de la protection de la nature. Le Gouvernement continuera d'encourager les projets d'agriculture extensive en tant que moyen efficace de gestion de terrains intéressants d'un point de vue de la protection de la nature. »
Maßnahme 3: Kohärenz bewahren und Schutzgebiete ausweisen - eine staatliche Aufgabe
Zitat PNPN: «3.1 Accélération des efforts investis dans le classement de zones protégées d'intérêt national* La désignation de ces 36 sites prioritaires (voir liste en annexe A et carte en annexe B), devra être réalisée à un rythme de 5 par an, avec comme objectif un doublement de la surface occupée par des zones protégées d'intérêt national. »
Neben der Intensivierung der Landwirtschaft stellen in Luxemburg der Landverbrauch und die Zerschneidung der Landschaften den größten Impakt auf die biologische Vielfalt dar.
Unerlässliche Korridore für wandernde Arten, z.B. Amphibien, Wildkatze, Rothirsch, werden durch Straßen und Urbanisierung unterbrochen mit als Folge, eine immer stärkere Fragmentierung der Populationen und somit durch genetische Isolierung einem erhöhten Aussterberisiko. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die zügige Ausweisung der Schutzgebiete, das Rückgrat einer Biodiversitätsstrategie, nicht einmal ansatzweise stattfindet, von einem termingerechten Abschluss der Arbeiten ganz zu schweigen. Immerhin sollen bis Ende 2011 36 zusätzliche Naturschutzgebiete (réserves naturelles) gemäß nationalem Naturschutzplan ausgewiesen werden.
Weiter befinden sich mehrere Vogelarten, für deren Erhalt Luxemburg eine spezielle Verantwortung trägt, außerhalb unseres Netzwerks von nationalen und europäischen Schutzgebieten.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern daher mittels Ausweisung der plan sectoriel paysages" einen Sofortschutz für die Haupt- und Nebenkorridore und eine sofortige Umsetzung der im Nationalen Naturschutzplan aufgeführten Naturschutzgebiete.
Ferner fordern Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt die Regierung auf, die im Bericht des Observatoire de l'Environnement Naturel" festgeschriebenen Important Bird Areas" als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß den Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie auszuweisen.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt setzen sich ebenfalls für eine Qualitätsprüfung der Ausweisungsdossiers durch die zuständige Naturverwaltung ein. Die gesetzlichen Naturschutzauflagen auf landwirtschaftlichen Flächen sollen differenzierter nach Zielarten und dem Erhaltungszustand von Biotopen ausgerichtet werden sowie deren Auswirkungen auf betroffene Betriebe überprüft werden.
Maßnahme 4: Sektorieller Plan betreffend geschützte Landschaften respektieren und rechtsgültig umsetzen - eine Frage des politischen Anstands
Ziel Nationaler Aktionsplan :
4.2. Elaboration du plan sectoriel « grands ensembles paysagers et massifs forestiers » (...) Un projet de règlement grand-ducal déclarant obligatoire le plan sectoriel devra être adopté au début de bannée 2008. »
Der sektorielle Plan betreffend geschützter Landschaften wurde bereits in der letzten Legislaturperiode vorbereitet und würde, bei korrekter Anwendung, einen wichtigen Schritt im Bereich der Landesplanung und des Biodiversitätsschutzes darstellen. Leider muss festgestellt werden, dass der Plan zur Zeit bei verschiedenen Regierungsmitgliedern wenig Beachtung findet und man sich im Einzelfall schnell über die Vorgaben der eigenen Planung hinwegsetzt.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern daher die Regierung auf, auch im Sinne der eigenen Glaubwürdigkeit, den Plan möglichst schnell mittels großherzoglichem Reglement rechtskräftig umzusetzen und bis dahin keine Entscheidung zu treffen, die dem Sektoriellen Plan betreffend geschützte Landschaften zuwiderläuft. Hier ist die gesamte Regierung gefordert, aber auch natürlich das Nachhaltigkeitsministerium in seiner doppelten Kompetenz als Landesplanung- und Umweltressort. Zudem erwarten Mouvement Ecologique sowie natur&ëmwelt die Offenlegung evtl. Abänderungen am Plan geschützte Landschaften, die aufgrund einer Zusammenlegung dieses Planes mit den Plänen betreffend die Mobilität, die Aktivitätszonen sowie den Wohnungsbau in die Wege ins Auge gefasst wurden. Maßnahme 5: Prioritäre Arten- und Biotopschutzprogramme endlich umsetzen
Zitat PNPN: «L'élaboration et la mise en uvre des plans d'action 'espèces' et 'habitats' est à réaliser durant la période 2007-2011 » Zitat PNPN: ...Ces espèces et habitats prioritaires devront être prises en compte de manière systématique dans le cadre : des procédures d'autorisation en vertu de la loi du 19janvier2004, concernant la protection de la nature et des ressources naturelles.
Die im Nationalen Naturschutzplan festgehaltenen prioritäre Arten- und Biotopschutzprogramme (ABSP) stellen einen Fortschritt in der luxemburgischen Naturschutzpolitik dar, da sie einen gezielten Einsatz der Mittel ermöglichen.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt stellen allerdings fest, dass die Umsetzung der ABSP sowohl im Rahmen der Naturschutzgenehmigungen als auch im offensiven Bereich extrem unzufriedenstellend ist. Auch die legale Basis für deren Finanzierung ist verbesserungsbedürftig.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern, dass für weitere gefährdete Arten Schutzpläne erarbeitet und umgesetzt werden, z.B. für Gruppe der Vögel: Rotmilan, Kiebitz, Schwarzstorch, Feldlerche, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals, Rauch- und Mehlschwalbe, Mauersegler und Schleiereule.
Die Naturschutzorganisationen begrüßen ausdrücklich, dass das Nachhaltigkeitsministerium beabsichtigt, die Arten- und Biotopschutzprogramme noch stärker als in der Vergangenheit als Priorität der Arbeiten des Ministeriums sowie der Naturverwaltung festzuschreiben und auch die Finanzmittel entsprechend auszurichten. Die Organisationen erwarten, dass diese Prioritätensetzung des Ministeriums in den kommenden Jahren in der praktischen Naturschutzarbeit deutlich spürbar wird. Ebenso begrüßenswert ist die Initiative, die Programme verstärkt mittels interner Weiterbildung und Informationsveranstaltungen auch regionalen und kommunalen Akteuren nahezu bringen.
Darüber hinaus fordern die Naturschutzorganisationen, das Gesetz betreffend den Umweltfonds dahingehend zu reformieren, dass die Arten- und Biotopschutzprogramme bei größeren Maßnahmen durch den Umweltfonds gefördert werden können.
Zudem sollten die bestehenden und zu erstellenden Pläne politisch validiert werden - d.h. mittels ministeriellem Reglement - und einen genauen Zeitplan für die Umsetzung erstellen, die Finanzmittel bereitstellen und ein begleitendes Monitoring zu den einzelnen Plänen durchzuführen.
Die Arten- und Biotopschutzpläne sollten zudem - so wie es der Nationale Aktionsplan auch vorschreibt - auch in der Realität in die Bewertung bei Naturschutzgenehmigungsanträgen einfließen. Die Absicht des Nachhaltigkeitsministeriums, dieses Ziel im Rahmen der Reform des Naturschutzgesetzes festzuschreiben, wird seitens der Organisationen ausdrücklich begrüßt.
Die Organisationen fordern zudem das Ministerium auf, eine externe Analyse und Bewertung der durchgeführten Ganzjahresbeweidungsprojekten unter der Federführung des Observatoire sur l'environnement naturel" bei einem unabhängigen Büro in Auftrag zu geben, um die eingesetzten Mittel (Kosten & Personal) den erreichten prioritären Zielen des PNPN gegenüber zu stellen (plans d'action espèces, plans d'action habitats"). Aufgrund dieser Analyse sollte dann die weitere Vorgehensweise bei weiteren Projekten besprochen werden.
Zudem müssen alle gemäß PNPN prioritären Arten und Lebensräume im nationalen Monitoring Programm, welches löblicherweise seit 2010 Operationen ist, aufgenommen werden, um die bisherigen und zukünftigen Naturschutzmaßnahmen auf ihre Effizienz zu prüfen.
Maßnahme 6: Biodiversität im Wald
Die Reform der Natur- und Forstverwaltung wurde als Chance für die naturschutzgerechte Nutzung der öffentlichen Wälder dargestellt. Nun muss die Verwaltung beweisen, dass ein Qualitätssprung für die Biodiversität im öffentlichen Wald wirklich stattfindet und Beispiele à la Friemholz" bei Echternach der Vergangenheit angehören.
Dabei begrüßen die Naturschutzorganisationen, dass durchaus seitens der Naturverwaltung positive Initiativen ergriffen wurden und u.a. die Bewirtschaftungskriterien verstärkt Naturschutzbelangen Rechnung tragen (z.B. die Abschaffung großflächiger Schirmschläge
Skepsis bleibt jedoch noch angesagt wenn man weiß, dass die Naturverwaltung in Zukunft auch großflächig Vollerntemaschinen im Wald einsetzen will.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern die Gemeinden auf, ihre Wälder gemäß FSC-Label zertifizieren zu lassen, um einen ökologischen Mindeststandard sicherzustellen.
Darüber hinaus rufen die Naturschutzorganisationen Staat und Gemeinden auf:
die Arten- und Biotopschutzprogramme (ABSP) gemäß Nationalem Aktionsplan ebenfalls im Wald konsequent umzusetzen indem
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besondere Rücksicht auf Großvogelhorste (Schwarzstorch, Rotmilan, usw.) durch den Aufbau eines Horstschutzprogramms genommen wird. Eine der Hauptgefährdungsursachen von Großvögeln stellt die Störung zur Brutzeit im näheren Horstbereich in Form von Freizeitnutzung, aber auch von forstlichen Arbeiten dar. Schließlich verlangt das Naturschutzgesetz jegliche Störungen um Reproduktionsstätten zu unterlassen. Aber auch auf Unterhaltsarbeiten, z.B. Mähen von Forstflächen, Aufästen usw. müsste während der Brutzeit verzichtet werden.
§
Dabei sollte auch die Dichte des Betriebswegenetzes überdacht werden, damit störungsarme Waldbereiche gewährleistet bleiben. In dem Sinne ist eine Begrenzung der verschiedenen Jagdinfrastrukturen notwendig.
Waldinnen- und außenränder zu optimieren; besonders die Übergangsbereiche zwischen Offenland und Wald, sprich die Waldränder sind besonders artenreich. Eine naturnahe Strukturierung des Waldinnen- und außenrandes müsste angestrebt werden und für Staats- und Gemeindeflächen bindend sein.
Altholz und Totholz gezielt zu fördern; diese sogenannten Biodiversitätsbäume (= Altbäume und Totholz) beherbergen die größte Artenvielfalt des Waldesinnern. Ähnlich wie im Offenland, sollten Gemeinde- und Staatswaldflächen einen Mindestanteil an Biodiversitätsbäumen pro Hektar beinhalten
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Erhöhung der forstlichen Umtriebzeit von Laubbaumarten
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Erhaltung von stehendem und liegendem Totholz mit einer Dichte von >10 Höhlenbäumen/ha
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Erhaltung von natürlichen Strukturen wie Lichtungen, Mardellen sowie einem Netz extensiver Waldinseln (> 30h) im bewirtschafteten Waldbestand (10% naturnaher Flächen im bewirtschafteten Wald sind zum Erhalt bedrohter Arten überlebensnotwendig).
Da den Naturwaldreservaten (RFI, réserves forestières intégrales) im Wald eine sehr hohe Bedeutung für die Ökologie zukommt, fordern Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt Staat und Gemeinden auf, die Ausweisung der verbleibenden Gebiete fristgerecht abzuschließen. Die Ausweisung von 8 weiteren Waldnaturschutzgebieten, die gemäß Nationalem Naturschutzplan bis 2011abgeschlossen sein sollte, wird von den Naturschutzorganisationen konsequent gefordert, damit das gesteckte Ziel bis Ende 2011 erreicht werden kann.
Auch auf der Ebene der forstlichen Bewirtschaftungspläne besteht Reformbedarf: Das Nachhaltigkeitsministerium sollte eine Arbeitsgruppe beauftragen, die innerhalb von 6 Monaten ein modellhaftes Lastenheft / einheitliches Raster erstellt (mit Hilfe eines externen Beraterbüros). Gewährleistet werden sollte dabei, dass Naturschutzaspekte (ABSP) stärker in Bewirtschaftungsplänen berücksichtigt werden (z.B. Schutzverpflichtungen des PNPN der bedrohten Arten und Biotope in die Bewirtschaftungspläne einfließen lassen und bestehende Pläne gemäß Zeitvorgaben des PNPN überarbeiten).
Zudem sollten bestehende Förderprogramme zum Schutz der bedrohten Arten und Biotope gemäß PNPN für den Privatwald stärker als bisher genutzt werden.
Da der Druck auf unsere Wälder in Zukunft zunehmen wird um mit dem wertvollen Rohstoff Holz sinnvoll Energie zu gewinnen, ist es umso wichtiger ein ganzheitliches Konzept für unsere Wälder nicht nur zu erstellen, sondern auch darauf zu achten, dass es auf allen Ebenen umgesetzt wird.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt betrachten dementsprechend kritisch die zunehmende Mechanisierung der Bewirtschaftung der Wälder. Auch ist in diesem Kontext der übertriebene massive Waldwegebau und eine überhöhte Dichte an Rückegassen zu überdenken.
Die zunehmenden Schalenwildbestände sind eine besonders bedrohliche Gefährdung der natürlichen Waldgesellschaften. Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt unterstützen demnach eine strikte Reduzierung dieser Wildarten, wie sie im neuen Jagdgesetz angestrebt wird. Allerdings sollten die entsprechenden Abschusspläne auf der Basis eines Netzes von Weiserflächen beruhen, welche durch entsprechende Fachleute (Wildbiologen) ausgewertet werden.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt erachten es als notwendig, dass in dieser Legislaturperiodeein transparenter Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz stattfindet. Statt immer wieder über punktuelle Dossiers zu diskutieren sollte ein Gremien eingesetzt werden, das die unterschiedlichen Aspekte gemeinsam beleuchtet: von den Agrarumweltprogrammen bis hin zum Gewässerschutz.
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Deshalb sollte ein Runder Tisch Landwirtschaft - Natur- und Umweltschutz" eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sollte eine konsequente politische Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeits- und Landwirtschaftsministerium im Hinblick auf die Schaffung eines gemeinsamen politischen Rahmens (Stichwort: nachhaltige Landwirtschaftspolitik) erfolgen. Dieser politische Rahmen sollte auch in transparenter Weise entschieden und für alle Akteure erkennbar festgehalten werden. Maßnahme 8: Neue Natur- und Forstverwaltung fit machen für neue Herausforderungen
Die Herausforderungen, die sich im Naturschutzbereich stellen, sind erheblich: sie bedürfen entsprechender Finanzmittel sowie ausreichendem und besonders qualifiziertem Personal.
Es wäre ein Trugschluss zu denken, dass die in den vergangenen Jahren durchgeführte Reorganisation der Naturverwaltung alleine ausreichen könnte, damit diese doch sehr substantiellen Herausforderungen nunmehr aufgegriffen werden können. Hierzu bedarf angesichts der vielfältigen Anforderungen die verstärkt an die Verwaltung gerichtet werden zusätzlicher Schritte.
Wenn ein Qualitätssprung in der Naturschutzpolitik erreicht werden soll, so darf man deshalb nicht bei diesem Ansatz stehen
bleiben, weitere Reformen in der neuen Natur- und Forstverwaltung sind notwendig:
Damit die Genehmigungen noch an fachlicher Qualität gewinnen - auch angesichts der erheblichen Menge an Dossiers die anfallen - müsste das konkrete Know-How der Verwaltung im Naturschutzbereich weiter substantiell ausgebaut werden. Auch die Einführung der Ökopunkteregelung erfordert zusätzliches Personal mit besonderen Artenkenntnissen.
sollten keine weiteren Forstingenieure eingestellt werden, bis 50% der oberen Laufbahn durch andere Qualifikationen besetzt sind, z.B. Ökologen, Biologen, Geographen und Agraringenieure.
Auch ein verstärktes Weiterbildungsangebot innerhalb der Verwaltung in Bezug auf Artenkenntnis würde sicherlich im Interesse eines gezielteren Naturschutzes sein und zudem ermöglichen, im Rahmen der Waldbewirtschaftung Naturschutzbelange stärker zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang begrüßen die Organisationen auch die Absicht des Ministeriums, dezentrale Informationsveranstaltung zum Nationalen Naturschutzplan durchzuführen.
Kurzfristig ist jede Regionalstelle mit einer Fachkraft mit profunden floristischen und faunistischen Kenntnissen zu besetzen um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Einstellungs- und Weiterbildungspolitik der Natur- und Forstverwaltung sollte dementsprechend geändert werden.
Darüber hinaus sollte eine klare finanzielle Prioritätensetzung - die innerhalb des Nachhaltigkeitsministeriums erfolgen und als stringente Vorgabe für die Verwaltung dienen muss - die kohärente Umsetzung einer konsequenten Naturschutzpolitik stärken (siehe u.a. PNPN). Maßnahme 9: Flächendeckende Naturschutz- und Naturparksyndikate in die Praxis umsetzen
Ziel Aktionsplan. (2.1.) Assurer une couverture nationale par les syndicats intercommunaux fonctionnant comme stations biologiques Le plan national pour la protection de la nature fixe comme objectif une couverture nationale par des syndicats de communes disposant des stations biologiques avec des équipes pluridisciplinaires d'ici 2011. 2.2. Extension de la couverture territoriale des syndicats intercommunaux fonctionnant comme stations biologiques
Der flächendeckende Einsatz von Biologischen Stationen zur Umsetzung der PNPN Ziele stellt neben dem Reformbedarf in der Natur- und Forstverwaltung das zweite wichtige, strukturelle Element einer zukunftsfähigen Naturschutzpolitik dar. Hierzu bedarf es einer flächendeckenden Präsenz von Naturpark- und Naturschutzsyndikaten mit angegliederten Biologischen Stationen. Diese Politik setzt folgende Maßnahmen voraus:
Das Gesetz betreffend Umweltfonds muss reformiert werden um Investitionshilfen für Naturpark- und Naturschutzsyndikate zu erleichtern und besonders ländlichen Gemeinden eine Beihilfe beim Beitritt zu einem Naturschutz- oder Naturparksyndikat zu gewähren.
Die staatlichen Finanzmittel für die Förderung des Naturschutzes müssen erhöht werden, da die bestehenden Mittel z.Z. nicht einmal für die bestehenden Strukturen ausreichen.
Das Reglement von 2008 betreffend Beihilfen für die natürliche Umwelt muss in Bezug auf die Förderung Artenschutzmaßnahmen im Siedlungsbereich ergänzt werden.
Eine politische Offensive des Nachhaltigkeitsministers bei den Gemeinden z.B. im Alzettetal, in der Region Nordstad und den Naturparks Dreilännereck und Müllertal (auch im Hinblick auf die Aufnahme als UNESCO-Weltkulturerbe) zwecks verstärktem Engagement im Naturschutz ist notwendig. Dass entsprechende Arbeiten seitens des Ministeriums in die Wege geleitet wurden ist nach Ansicht der Naturschutzorganisationen äußerst begrüßenswert.
Wie die Arbeit der anderen Akteure auch, sollte sich die Arbeit der Naturschutzsyndikate prioritär an den Vorgaben des nationalen Naturschutzplanes orientieren und über die Gemeindeverantwortlichen hinaus für alle interessierten Bürgerinnen nachvollziehbar sein. Deshalb sollen die Projekte der Naturschutzsyndikate periodisch einem fachlichen Audit seitens eines externen Gutachters unterworfen werden.
Analog zu unseren Nachbarländern fordern die Naturschutzorganisationen, dass die staatliche Förderung für die Biologischen Stationen an eine personelle Mindestausstattung mit 3 Wissenschaftlern, darunter 1 Botaniker und 1 Zoologe und 1 Techniker/ Schreibkraft pro Biostation gebunden wird. Maßnahme 10: Naturschutzgesetz reformieren statt verwässern
Ziel PNPN (1.2.) Réalisation d'un cadastre des biotopes à protéger en vertu de l'article 17 de la loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de là nature et des ressources naturelles Afin de préciser le régime de protection stricte imposé par l'article 17 sur les biotopes prioritaires d'un point de vue écologique, un inventaire en vue de la constitution d'un cadastre national de ces biotopes, à protéger et préserver prioritairement, sera démarré en 2007 et finalisé pour 2010 au plus tard. 4.3 Adaptations ponctuelles de la loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles 4.7. Désignation des zones d'intérêt communautaire par la voie d'un règlement grand-ducal
Trotz Naturschutzgesetz nimmt die Biodiversität kontinuierlich ab. Ursache sind zahllose Verstöße gegen das Gesetz, die scheinbar ungeahndet bleiben, weil die einen nichts sehen und die anderen nichts wissen wollen. Das Problem ist nicht das Gesetz, sondern der Vollzug! Kommt hinzu, dass der Staat selbst das Gesetz mit Füßen tritt, Kompensationen nicht durchgeführt werden und Genehmigungen erteilt werden, wo man eigentlich Nein sagen müsste.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Note d'application" des Umweltministers von 2004 keine Rechtsgültigkeit hat und somit die Anwendung des Gesetzes unterschiedlichen Sichtweisen unterworfen bleibt.
Auch die im Nationalen Naturschutzplan festgeschriebene besondere Berücksichtigung von prioritären Arten und Habitaten bei Naturschutzgenehmigungen findet in der Praxis nicht statt.
Um die Berücksichtigung des Nationalen Naturschutzplanes auch rechtlich zu gewährleisten fordern Mouvement Ecologique sowie natur&ëmwelt daher das Nachhaltigkeitsministerium auf:
die Note d'application" zu Artikel 17 des Naturschutzgesetzes mittels großherzoglichem Reglement zu legalisieren,
die prioritären Arten und Habitate gemäß Nationalem Naturschutzplan gezielt zu erfassen und bei den Entscheidungen zu berücksichtigen, z.B. mittels Integration in Artikel 17
die Naturverwaltung formell anzuweisen den Vollzug des Gesetzes konsequenter umzusetzen als bisher.
Gemäß Koalitionsabkommen soll die Oeko-Punkte Regelung, d.h. die Bewertung eines Eingriffs mittels einer Punktezahl abhängig von Biotoptyp, auch in Luxemburg eingeführt werden und zur Zeit arbeitet das Nachhaltigkeitsministerium an einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes.
Aufgrund der bisherigen Defizite bei Naturschutzgenehmigungen und bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen muss unbedingt gewährleistet werden, dass die neue Oeko-Punkte Regelung auch die Realität komplexer Ökosysteme berücksichtigt, man denke nur an die Korridore für wandernde Arten, den Wert einer störungsarmen Landschaft oder an die Funktionen für Tierpopulationen. Insofern gilt es mit größter Sorgfalt an das Dossier heranzugehen, damit nicht jene Recht bekommen, die befürchten, dass durch eine simplistische Zahlenspielerei noch mehr Verluste an Biodiversität entstehen!
Mouvement Ecologique und natur& ëmwelt erachten daher folgende Punkte von eminenter Bedeutung:
Wie sollen komplexere biologische Faktoren in der Oeko-Punkte Regelung berücksichtigt werden?
Wie wird verhindert, dass z.B. ein Trockenrasen durch eine Bachrenaturierung kompensiert wird?
In welcher maximalen Entfernung zum Eingriff darf kompensiert werden?
Welche Rolle kommt dabei den Gemeinden und den Stiftungen zu?
Im Rahmen einer verstärkten Kommunalisierung des Naturschutzes ist zudem eine Revision der Artikel betreffend kommunale Schutzgebiete notwendig, da bisher noch keine einzige zone protégée d'intérêt communal" ausgewiesen wurde. Für private Initiativen sollen sogenannte réserves agréées eingeführt werden.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern daher, die bisherige Regelung für kommunale Schutzgebiete abzuschaffen, da diese den Gemeinden nur ein Initiativrecht zugesteht, was wenig motivierend ist. Anstelle dessen sollte die Ausweisung von kommunalen Schutzgebieten mittels Gemeindereglement treten.
Ferner fordern die Umweltorganisation die réserves agréées" im Naturschutzgesetz zu verankern.
Ferner fordern die Umweltorganisation auch die bereits in der Absichtserklärung von 1981 erwähnten Naturschutzdenkmäler" gesetzlich zu verankern.
Maßnahme 11:
Novellierung des Remembrementgesetzes
2.6. Intégration des objectifs de protection de la nature dans les projets de remembrement
Eine Novellierung des aus dem Jahr 1964 stammenden Flurbereinigungsgesetzes (loi sur le remembrement) ist auf dem Instanzenweg.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt müssen leider feststellen, dass es nach wie vor erhebliche Defizite in diesem « projet de loi » gibt.
Offensichtlich genügt es nicht das Prinzip der Nachhaltigkeit lediglich im ersten Artikel
des Gesetzes einzuschreiben, vielmehr sollte dieses Prinzip sich auch in den weiteren Artikeln wiederfinden und dort konkret umgesetzt werden. Nachhaltigkeit ist nun mal kein einklagbarer Begriff und wird deshalb wohl besonders gerne als Floskel benutzt.
Neben dem nach wie vor erheblichen Demokratiedefizit bei Abstimmungen müsste das Gesetz betreffend den freien Zugang zu Informationen sowie die Aarhus-Konvention ebenfalls endlich auch vom Office National du Remembrement respektiert werden. Während in allen modernen Umweltgesetzgebungen die Umweltverbände per définition als« partie concernée » gelten, ist es beim Remembrement genau umgekehrt.
Während zur Zeit daran gearbeitet wird, den Oekobonus in die Novellierung des Naturschutzgesetzes hineinzubekommen, soll jetzt parallel hierzu auch das ONR sich eine réserve foncière" anlegen können, um dann eigenmächtig kompensieren zu können. Ein einheitliches System wird damit schon von Anfang an verhindert.
Wer sich die Nachhaltigkeit als oberstes Ziel in Artikel 1 schreibt sollte übrigens auch die erste Säule der Nachhaltigkeit nicht vergessen und alle neuen Remembrementprojekte von Anfang an einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterlegen.
Ebenfalls müssten neue Wege, wie etwa die konsequente Umsetzung der Arten- und Biotopschutzpläne des PNPN bei jedem neuen Remembrementprojekt, explizit im Gesetz vorgeschrieben werden.
Mouvement Ecologique und natur&ëmwelt fordern eine weitreichende Überarbeitung dieses Textes und ein Moratorium für alle weiteren Projekte bis ein neues, modernes Gesetz vorliegt. Dass das sogenannte remembrement forestier" bisher illegal war und bis zu einem neuen Gesetz auch bleibt, wird übrigens in der Einleitung zum Gesetzesprojekt juristisch dargelegt, was als positiv anzusehen ist.
Résumé
2010 était l'année européenne de la biodiversité, dont le but était « d'enrayer la perte de la biodiversité à l'horizon 2010 »et de« préserver et rétablir les services et processus écosystémiques à l'échelle paysagère et nationale ».
En ce qui concerne notre pays, le programme de coalition précise dans ce contexte que « la politique de protection de l'environnement naturel s'orientera selon les objectifs du plan national concernant la protection de la nature (...)».
L'année de la biodiversité touchant à sa fin, le Mouvement Ecologique et natur&ëmwelt font le constat, que - malgré certains efforts du Ministère du Développement Durable - le bilan n'est pas à la hauteur des ambitions. Dans un document commun, les deux associations formulent 11 revendications-clés pour l'année prochaine (2011).
1. Intégrer la protection de la nature à la politique agricole Au-delà d'une promotion accrue de l'agriculture biologique qui représente aux yeux des associations la forme de production la plus soucieuse en matière d'environnement, un lien plus étroit entre les aides et les services prestés par les agriculteurs au niveau de l'environnement naturel est exigé. Par ailleurs la prime relative à l'entretien du paysage (Landschaftspflegeprämie) devrait être liée à la présence de 5% d'éléments / de parcelles naturels au niveau de l'exploitation agricole.
2. 10% d'espaces naturels dans nos paysages : la responsabilité des pouvoirs publics Pour maintenir ou rétablir un pourcentage de 10% d'espaces naturels dans nos paysages,
l'Etat, les communes et les fondations privées sont appelés à continuer l'acquisition ou le fermage de terrains adéquats. L'inscription de postes budgétaires adéquats au niveau communal, un rôle accru du « comité d'acquisition de l'Etat sont des instruments à privilégier dans ce contexte.
3. Une mise en uvre accélérée de zones de protection Le Mouvement Ecologique et natur& ëmwelt demandent d'urgence une mise en oeuvre des zones de protection conformément au plan sectoriel «paysages »et au plan national de l'environnement naturel respectivement des « important bird area » au niveau européen. Un contrôle de qualité de la mise en oeuvre est par ailleurs exigé tout comme une différenciation plus adéquate des cahiers de charges dans ces zones de protection ceci en fonction des buts visés.
4. Une validation à court terme du plan sectoriel « paysages protégés » Une exigence fondamentale des deux associations consiste dans la validation à court terme du plan sectoriel « paysages protégés» par le biais d'un règlement grand-ducal. En attendant cette mise en oeuvre, aucune décision ne devrait être prise allant à rencontre des stipulations du plan sectoriel.
5. Réalisation prioritaire des programmes d'action « Protection des espèces » et «protection des biotopes» Aux yeux du Mouvement Ecologique et de natur&ëmwelt, la réalisation des programmes d'action cités est insatisfaisante, ceci en ce qui concerne la prise en considération dans le contexte de procédures d'autorisation et au niveau des mesures concrètes entamées.
Des mesures opérationnelles concrètes devraient être définies à court terme pour des espèces en disparition et les priorités financières au niveau du ministère et de l'administration de la nature devraient impérativement tenir compte des programmes d'action « espèces » et « biotopes ». Une réforme du Fonds de l'Environnement est considérée comme indispensable tout comme une prise en considération renforcée des espèces et biotopes à protéger dans les procédures d'autorisation. En ce qui concerne les projets relatifs au pâturage extensif tout au long de l'année, un audit externe est à commander.
6. La biodiversité forestière : un impératif La certification des forêts au niveau communal selon les critères du label FSC assurant le respect de critères écologiques est aux yeux des associations un instrument important pour assurer la biodiversité dans l'exploitation forestière, tout comme par ailleurs la mise en oeuvre des réserves forestières intégrales. La réglementation en matière plans décennaux d'exploitation forestières devrait être soumise à une réforme et une sensibilisation accrue concernant les aides aux propriétaires
privés en matière de protection d'espèces et de biotopes en milieu forestier devrait, aux yeux du Mouvement Ecologique et de natur&ëmwelt, être réalisée.
7. Promouvoir le dialogue entre agriculture et protection de la nature Afin de promouvoir le dialogue entre les acteurs au niveau de l'agriculture et de la protection de la nature, le Ministère du Développement Durable et des Infrastructures et le Ministère de l'Agriculture sont appelés à mettre en oeuvre une table ronde à cet effet.
8. Des moyens adéquats pour l'administration de la nature et des forêts Selon les deux associations l'administration, nouvellement réformée, devrait être renforcée en ce qui concerne le know-how dans le domaine de la protection de l'environnement naturel notamment en augmentant sensiblement le nombre des postes avec une qualification au niveau écologique, biologique, géographique et agricole.
Une formation continue adéquate y relative est à mettre en oeuvre tout comme la présence à chaque niveau régional de l'administration d'un poste qualifié en matière écologique.
Des prioritaires financières très claires devraient par ailleurs être fixées au niveau ministériel en exécution des priorités du plan national « environnement naturel ».
9. Mise en uvre des syndicats intercommunaux de protection de l'environnement naturel La réforme du Fonds de l'environnement doit permettre des aides aux syndicats intercommunaux, aux parcs naturels et aux communes désireux de joindre un syndicat intercommunal. Une politique offensive du Ministère du Développement Durable est nécessaire pour que de tels syndicats couvrent l'ensemble des régions du pays et qu'ils soient dotés des moyens personnels et financiers adéquats tout en respectant dans leur travail sur le terrain les priorités du plan national «environnement naturel».
10. Réforme raisonnée de la loi en matière d'environnement naturel La prise en considération des priorités du plan national devrait être intégrée dans le contexte d'une réforme de la loi en matière de protection de l'environnement naturel. En ce qui concerne d'éventuelles mesures de compensation les deux associations formulent un certain nombre de questions préalables à clarifier avant tout progrès en la matière. La réglementation relative aux zones protégées d'intérêt communal resp. aux zones dites agréées devrait également être revue.
11. Réforme indispensable de la loi relative au remembrement Selon le Mouvement Ecologique et natur&ëmwelt les déficits de l'actuelle loi sur le remembrement agricole et forestier revêtent un caractère fondamental de sorte qu'ils jugent indispensable une réforme de fond de ce texte législatif. Une intégration plus poussée de considérations écologiques respectivement de développement durable est imperative dans ce contexte.
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