LNVL -  Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga asbl
Veröffentlicht in Morbach J. (1943): Vögel der Heimat 3. S.278-279

Schwalbenrettungsaktionen
Daß bei längerem Regenwetter Schwalbenbruten massenhaft eingehen, ist bekannt. Leider sind wir gegenüber solchen Ereignissen machtlos, auch dagegen, wenn im Schilfrohr übernachtende Rauchschwalben durch Hagelwetter überrascht und zu Hunderten ins Wasser geschleudert werden. Glänzende Resultate haben aber von tierfreundlicher Seite eingeleitete Hilfsaktionen für vom Unwetter überraschte Schwalbensehwärme gezeitigt.
Am 12. Oktober 1905 wurden von 4-5000 halb verhungerten Schwalben in Luzern eine Anzahl durch die ornithologische Gesellschaft gerettet und raschestens per Bahn nach Chiasso befördert, allwo sie in Freiheit gesetzt wurden. Von Speyer aus wurden 1500 Stück versandt usw.
Am weitreichendsten war die Hilfsaktion, die bei dem plötzlichen Schnee- und Kälteeinbruch im September 1931 in Österreich durchgeführt wurde. Das Hauptverdienst kommt dem Wiener Tierschutzverein zu (Vorsitzender Dr. E. Melkus), doch muß man die löbliche Bereitschaft im ganzen Lande anerkennen. Die überraschten Schwalben suchten zu Tausenden Schutz in den Häusern. Ca 80 000 gefährdete Vögel wurden par Bahn und ca 30 000 Stück per Flugzeug eiligst nach Italien befördert. Auch in Bayern setzte die Hilfsaktion ein.
„Täglich wurden etwa tausend Schwalben von München nach Mailand mit den flugplanmäßigen Flugzeugen gebracht …. Aus Städten wie Rosenheim und Mühldorf, kamen sogar Lieferautos der Geschäftshäuser, die es sich nicht nehmen ließen, ihre Transportmittel für eine Überführung der Schwalben zur Verfügung zu stellen“.
Solche Hilfsaktionen könnten vielleicht wissenschaftlich organisiert und ausgebaut werden, so daß die ausersehenen Hilfskräfte sofort bei Not hilfsbereit ständen. Sie sind aber ein weiterer Beweis dafür, daß praktisch-rationeller Vogelschutz allgemeines Verständnis von seiten des Volkes und internationale Zusammenarbeit zur Voraussetzung haben muß, falls greifbare Resultate erzielt, und die einmal geretteten Vögel nicht in die Hände beutelüsterner Fänger gelangen sollen.
Literatur:
Schifferli A. (1931). Der Ornithologische Beobachter, Mai.
Hennicke K.(1932). Ornithologische Monatsschrift, Januar.


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